Reportagen Technologie

Erfahrungen in der Diskussion. Aufklärung in Niederfrohna

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Der Zweckverband Frohnbach hatte für Mittwoch, den 11. Juni, zu einer Diskussionsrunde über den Stand der Umrüstung auf Vollbiologische Kleinkläranlagen in den Saal des Rathauses Niederfrohna eingeladen.

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Klaus Kertzscher, der Niederfrohnaer Bürgermeister und Vorsitzende des Zweckverbandes Frohnbach (ZV F), begrüßte bei vorsommerlich heißem Wetter die Teilnehmer um 10.30 Uhr. Er freue sich, dass Politiker und Verbandsvertreter der Einladung folgten und das notwendige Verantwortungsgefühl für die komplizierte Thematik aufbrächten, die man weder verdrängen noch ignorieren könne.

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Dr. Steffen Heinrich, der Geschäftsleiter des ZVF, informierte darauf in einem Statement über den Umrüstungsstand im Bereich des Verbandes. Insgesamt seien 52 Prozent der etwas mehr als 1700 Kleinkläranlagen zum heutigen Tag umgerüstet. 63 Prozent der betroffenen Einwohner  im Verbandgebiet nutzen inzwischen eine vollbiologische Kleinkläranlage. (Der Durchschnitt im Freistaat Sachsen liegt bei 28 Prozent. Stand Februar 2014.)
Der Freistaat habe 2007 eine entsprechende Verordnung erlassen, in der die geforderte Umrüstung der Kleinkläranlagen bis spätestens 31.12.2015 festgelegt wurde. Zugleich sei ein Förderprogramm eröffnet worden.
Alle Grundstücksbesitzer, die einen Antrag auf Förderung der Umrüstung bei der Sächsischen Aufbaubank stellten sei die Förderung bewilligt worden.

Die Durchschnittskosten für die Umrüstung im Verbandsgebiet betrugen zwischen 5500,00 und 6500,00 Euro. Bei einem 4-Personen-Haushalt kann die Förderung bis zu 1500,00 Euro betragen.
Der ZFV habe 2002 eine Abwasserbeseitingungskonzeption beschlossen, in der die Gebiete mit zentraler und dezentraler Abwasserklärung gekennzeichnet wurden. Den Grundstückseigentümern sei diese Konzeption 2003 als Broschüre zur Verfügung gestellt worden. Die Zahl der Umrüstungen nehme in den letzten Jahren relativ zu. Es gehe darum, dass die Grundstückseigentümer am 31.12.2015 eine funktionstüchtige vollbiologische Kläranlage hätten.
Ab 1.1.2016 werde der Stand erfasst. Kläranlagen, die dann dem Stand der Technik nicht entsprächen werde die Einleitungsgenehmigung für Schmutzwasser entzogen.
Um die Grundstückseigentümer mit der komplexen Thematik vertraut zu machen, habe der ZVF im Dezember 2009 ein Kompendium in Buchform herausgegeben.

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Jörg Buchhold von der Unteren Wasserbehörde antwortete auf das Statement von Dr. Heinrich, dass die Bilanz des ZVF schon beeindruckend sei. Dennoch würden aber bei der jetzigen Steigerungsrate bis Ende 2015 nicht alle Anlagen umgerüstet sein.

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Thomas Eulenberger, der Bürgermeister von Penig und Vorsitzende des größten sächsischen Abwasserverbandes ZWA Mittleres Erzgebirgsvorland, ergänzte, dass in seinem Verbandsgebiet etwa 18.000 Anlagen umzurüsten seien. Davon seien bisher etwa 50 Prozent mit Vollbiologie ausgestattet. Er fragte, ob alle Grundstückseigentümer das komplizierte Verfahren überhaupt bewältigen könnten oder ob nicht ein Teil der Grundstückseigentümer aus Altersgründen o.ä. nicht mithalten könnten.
Bürgermeister Eulenberger ergänzte, dass in Sachen Umrüstung auf Vollbiologie eine Abstimmung zwischen den Verbänden und Behörden sehr wichtig sei.

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Frank Kaiser, Geschäftsleiter des AZV Chemnitz-Zwickauer Mulde führte aus, dass sein Verband dem Anschluss der Grundstücke an die Kanalisation die absolute Priorität eingeräumt habe. Dezentrale Lösungen seien deshalb nur in geringem Maße vorhanden. Der Umrüstungsstand sei etwa 70 Prozent.

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Der Limbach-Oberfrohnaer Bürgermeister und ZVF-Verbandsrat Lothar Hohlfeld ergänzte, dass die Kommunen als Grundstückseigentümer ja auch selbst von der Verordnung auf Umrüstung betroffen seien und den 31.12.2015 als Termin auch einhalten müssten.

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Nach der Freigabe durch den Diskussionsleiter meldete sich auch ein Bürger zu Wort. Bernhard Rätze erklärte, dass er für die Einleitung der Abwässer aus seiner alten Dreikammergrube in seinen privaten Teich von 2 ha Größe Gebühren bezahle. In diesen Teich würden aber zugleich von anderer Seite Brauchwässer eingeleitet, die einen höheren Verschmutzungsgrad hätten.
Dr. Heinrich riet dazu, die Möglichkeit der Nutzung des Teiches als biologische Kläranlage zu prüfen. Bei der Größe habe ein Gewässer unter entsprechenden Voraussetzungen enorme Selbstreinigungskräfte.

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In seiner Zusammenfassung dankte  Dr. Heinrich der Runde für ihr Engagement. Er vertrete die Auffassung, dass vor dem Gesetz alle gleich sein müssen. Das heiße, dass derjenige, der fristgemäß seine Kleinkläranlage umgerüstet hat, darauf vertrauen können müsse, dass das Gesetz für alle gilt. Man sollte die Verordnung so menschenfreundlich durchsetzen, wie es gehe, und so hart wie nötig.
Bürgermeister Kertzscher schloss die Diskussion um 11.55 Uhr. Er dankte für die Anregungen, die der Diskussion zwischen den Verbänden und Behörden entsprangen, und stellte ein Folgetreffen für Mitte 2015 in Aussicht.
Johannes Eichenthal

Information

9783937654348

Karin Heinrich/Steffen Heinrich: Das Kleinkläranlagen-Handbuch
23,4 × 30,5 cm, fester Einband, Fadenheftung, Lesebändchen
312 Seiten, 69 Farbfotos, 62 farbige Abbildungen, 17 Tabellen, 1 Karte, 27 Formularvordrucke, Sachwortverzeichnis
VP 48,00 € ISBN 978-3-937654-34-8

Versandkostenfreie Zusendung in Deutschland über www.mironde.com.

Die beiden Autoren nehmen den Leser mit auf eine Expedition durch den Dschungel der rechtlichen und technischen Bestimmungen in Sachen Kleinkläranlage. Im Dschungel bleibt vieles im Dunklen. Aber die Autoren kennen den Weg.
Mit dem 31. Dezember 2015 endet eine Übergangsfrist für veraltetet Kleinkläranlagen. Ab dem 1. Januar 2016 fordert der Gesetzgeber von Grundstückseigentümern, die nicht an zentrale Kläranlagen angeschlossen sind, den Nachweis einer Abwasserklärung nach dem Stand der Technik, d.h. ein vollbiologisches Verfahren. Das betrifft in Sachsen etwa 150.000 Grundstückseigentümer. Für diese Betroffenen ist das Buch geschrieben. Aber auch andere werden davon Nutzen haben.
Dank ihrer Erfahrungen bringen die Autoren Licht in den Dschungel mit dem Ziel, dem Grundstückseigentümer den für ihn passenden Weg zu zeigen. Voraussetzung ist allerdings die Bereitschaft, sich mit den nicht immer einfachen Fragestellungen zu befassen.

 

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